Die UNESCO hat den Bremer Roland und das Bremer Rathaus zum Weltkulturerbe erklärt, weil drei (von zehn) Kriterien erfüllt sind (Übersetzung: Auswärtiges Amt):
„Kriterium (iii): Das Bremer Rathaus und der Roland sind ein außergewöhnliches Zeugnis der sich im Heiligen Römischen Reich entwickelnden bürgerlichen Autonomie und Souveränität.
Kriterium (iv): […] Der Bremer Roland ist die repräsentativste Rolandstatue, die als Symbol für Marktrechte und Freiheit errichtet wurde, und auch eine der ältesten.
Kriterium (vi): Das Ensemble von Rathaus und Roland von Bremen mit seiner Symbolik ist direkt mit dem Aufkommen der Konzepte der bürgerlichen Autonomie und der Marktfreiheit im Heiligen Römischen Reich verbunden. Der Bremer Roland bezieht sich auf eine historische Persönlichkeit, einen Paladin Karls des Großen, der die Vorlage für die französischen „chanson de geste“ und andere epische Poesie des Mittelalters und der Renaissance lieferte.“ (Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2295382/9cad1bb26f15adffe335ca87bbe80323/28-rathaus-roland-marktplatz-bremen-data.pdf)