Das UNESCO-Welterbe im Vatikan und in San Marino ist außergewöhnlich: Der Vatikan ist der kleinste Staat der Welt, San Marino mit 61,19 km² der fünftkleinste. Dennoch gibt es in beiden Kleinstaaten UNESCO-Welterbestätten (Stand 2022):
- Zum UNESCO-Welterbe im Vatikan zählen zwei Weltkulturerbestätten.
- Das UNESCO-Welterbe in San Marino umfasst eine Welterbestätte.
Beide Kleinstaaten sind umschlossen von italienischem Staatsgebiet.
Noch kleiner, nämlich ohne Staatsgebiet, sind zwei (von weltweit dreien) nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte, die ihren Sitz in Rom haben:
- der Souveräne Malteserorden, zu dessen ehemaligen Besitz zahlreiche Welterbestätten zählen.
- Der Heilige Stuhl (= Papst und päpstliche Verwaltung) vertritt den Vatikanstaat, z. B. bei der UNESCO (https://whc.unesco.org/en/statesparties/va). In diesem Artikel ist statt vom „Welterbe des Heiligen Stuhls“ vom „Welterbe im Vatikan“ die Rede.