UNESCO-Welterbe-Kategorien

Welterbe-Kategorien der UNESCO

Drei Hauptkategorien & vier Subkategorien

Die UNESCO ordnet die 1157 Welterbestätten, die es weltweit gibt, drei Kategorien zu:

  • Das UNESCO-Weltnaturerbe zählt 218 Stätten (Deutschland: 3).
  • Das UNESCO-Weltkulturerbe umfasst 900 Stätten (Deutschland: 48).
  • Das gemischte UNESCO-Welterbe (= Weltnaturerbe und Weltkulturerbe) zählt 39 Stätten (Deutschland: 0).

(Stand 2023; Quelle: https://whc.unesco.org/en/list/stat).

Die Zuordnung hängt davon ab, welche Welterbe-Kriterien eine Welterbestätte erfüllt. Es gibt vier Kriterien für das Naturerbe und sechs für das Kulturerbe. Da manche Welterbestätten sowohl Natur- als auch Kulturerbekriterien erfüllen, gibt es auch das gemischte UNESCO-Welterbe.

Die UNESCO nutzt zusätzlich vier Subkategorien (https://whc.unesco.org/en/list/stat#s4):

  • Naturerbe: Wald, Meer & Küste
  • Kulturerbe: Stadt, Kulturlandschaft

Allerdings lassen sich nicht alle Welterbestätten diesen Subkategorien zuordnen: Z. B. ist die Naturerbestätte Grube Messel weder Wald noch Meer oder Küste. Die UNESCO verwendet die Bezeichnung „Kulturlandschaft“ (cultural landscape):

  • sowohl für Schlossparklandschaften als auch für Industriegebiete;
  • sowohl für eine (zusammenhängende) Landschaft als auch für (nicht zusammenhängende) Teile einer Landschaft.

Die Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ ist ein Beispiel für eine zusammenhängende Kulturlandschaft, die aus mehreren Schlossgärten besteht. Die Welterbestätte „Montanregion Erzgebirge“ besteht aus 22 isolierten Zonen (Bergbaustädte und Industriedenkmäler) in Deutschland und Tschechien.

Die „Montanregion Ezgebirge“ ist auch ein Beispiel für eine serielle und zugleich transnationale Welterbestätte:

Weitere Einteilungen des UNESCO-Welterbes

Man kann alle Welterbestätten auch anders einordnen, z. B. nach der Lage (Staat, Kontinent) oder dem Jahr der Aufnahme in das Welterbe. Allerdings ist diese Zuordnung nicht immer einfach:

  • Transnationale Welterbestätten liegen in mehr als einem Staat. Z. B. zählt das deutsche Wattenmeer zum transnationalen Welterbe „Wattenmeer“, zusammen mit dem niederländischen und dem dänischen Wattenmeer. 
  • Serielle Welterbestätten bestehen aus mehreren Zonen. Ein Beispiel ist die Welterbestätte „Altstädte von Stralsund und Wismar“: Beide Städte liegen rund 140 km voneinander entfernt. Serielle Welterbestätten können zugleich transnationale Stätten sein, falls die Zonen in unterschiedlichen Ländern liegen.

Hin und wieder ist von einer „Roten Liste“ der UNESCO bzw. des UNESCO-Welterbes die Rede. Auf der „Liste des gefährdeten Welterbes“ (https://whc.unesco.org/en/danger/) stehen aktuell 55 Welterbestätten (Deutschland: 0). Sie sind gefährdet z. B. durch Krieg oder durch Naturkatastrophen (z. B. Dürre, Erdbeben).

Sechs Kategorien für das Welterbe in Deutschland

Für das Welterbe in Deutschland werden im Folgenden sechs Kategorien vorgestellt. Einige stimmen mit denen der UNESCO überein, andere nicht.

Das Welterbe in Deutschland ist im Vergleich mit dem gesamten Welterbe durch einige Besonderheiten charakterisiert:

  • Die Kategorie „Weltnaturerbe“ ist unterdurchschnittlich (mit nur drei Stätten) vertreten. Die von der UNESCO genutze Kategorie „Weltnaturerbe“ wird übernommen. Eine weitere Differenzierung in Subkategorien erscheint nicht sinnvoll.
  • Die Kategorie „Weltkulturerbe“ ist in Deutschland überdurchschnittlich (mit 48 Stätten) vertreten. Die von der UNESCO genutzte Subkategorien „Stadt“ wird übernommen und erweitert zu: „Stadt & Siedlung“. Die „Kulturlandschaft“ wird hingegen fokussiert zu „Park & Parklandschaft“.
  • Außerdem werden vier zusätzliche Kategorien eingefügt, um die Welterbestätten einordnen zu können, die weder Stadt noch Kulturlandschaft sind:
    • Burg & Schloss
    • Kloster & Kirche
    • Industrie & Technik 
    • sonstige Weltkulturerbestätten. 
  • Die Kategorie „Gemischtes Welterbe“ ist unterdurchschnittlich, nämlich gar nicht vertreten. Daran wird sich auch mittelfristig nichts ändern, da auf der deutschen Tentativliste kein Kandidat für das gemischte Welterbe steht. Die von der UNESCO genutze Kategorie wird deshalb nicht übernommen.
  • Die Kategorie „Bedrohtes Welterbe“ ist gegenwärtig unterdurchschnittlich vertreten und wird nicht übernommen. Es gab in Deutschland bislang nur eine Welterbestätte auf der Roten Liste: der Kölner Dom.
  • Das Welterbe in Deutschland zeichnet sich durch eine wenig rühmliche Besonderheit aus: Das Dresdner Elbtal ist weltweit die erste Kulturerbestätte, der der Welterbetitel aberkannt wurde. Weltweit gibt nur noch zwei weitere Ex-Welterbestätten (Liverpool in Groß-Britannien; Wildschutzgebiet der Arabischen Oryx in Oman).

Für die Website welterbetour.de werden also folgende Kategorien verwendet:

  • UNESCO-Weltnaturerbe in Deutschland: alle Naturerbestätten,
  • Park & Landschaftspark: (Weitgehend unbebaute) Grünflächen, z. B. Barockgärten oder Landschaftsparks,
  • Stadt & Siedlung: (Weitgehend bebaute) Siedlungsflächen, v. a. Altstädte und Stadtteile,
  • Burg & Schloss: Burgen, Schlösser, Festungen, Grenzanlagen und ähnliche Baudenkmäler oder Ensembles,
  • Kloster & Kirche: Kirchen und (ehemalige) Klöster,
  • Industrie & Technik: Oberirdische Industriegebäude und -ensembles, unterirdische Anlagen (z. B. Stolleneinbauten) sowie Wasser- und Erdbauten (z. B. Teiche und Kanäle oder Halden und Steinbrüche) und
  • sonstige Weltkulturerbestätten.

Hinweise:

  • Erstens ist die Bezeichnung der Kategorien vereinfacht, z. B. wurden zur Kategorie Burg & Schloss auch Grenzanlagen wie der Limes gezählt. Für die Benennung wurden bekanntere Begriffe den weniger bekannten Fachbegriffen (z. B. Wehrbau, Profanbau) vorgezogen.
  • Zweitens ist die Zuordnung zu diesen Kategorien bei den Kulturerbestätten nicht alternativlos.
  • Drittens lassen sich etliche Welterbestätten mehreren Kategorien zuordnen. Z. B. wurde die Grube Messel wegen der Fossilienfunde zum Weltnaturerbe erklärt. Aber sie ist eben auch eine ehemalige Ölschiefergrube, so dass zumindest ein Hinweis in der Kategorie Industrie & Technik denkbar wäre.
  • Viertens gibt es Welterbestätten, die keiner der genannten Kategorien entsprechen, z. B. der Bremer Roland (Statue) oder die ehemalige Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau bei Berlin (Profanbau). Man kann für sie die Kategorie „Sonstige Weltkulturerbestätten“ bilden.
  • Fünftens sind die vorgestellten Kategorien nicht in Stein gemeißelt. Sollte es in Deutschland einmal mehrere gemischte Welterbestätten geben, bietet es sich an, für sie eine eigene Kategorie zu schaffen.
  • Schließlich sind für andere Länder abweichende Einteilungen oder Kategorien-Namen möglicherweise zweckmäßiger.
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